Kommissionsbedingungen
Wareneinlieferung & KommissionsdauerEs wird nur Ware in einwandfreiem & gereinigtem Zustand angenommen.
Mit Abgabe der Ware erklärt die (der) Kommittent (-in), dass die eingelieferte Ware gegenüber Rechten Dritter ihr (sein) unbelastetes Eigentum ist.Mit Einlieferung der Ware versichert die (der) Kommittent (-in) automatisch, dass es sich bei der Kommissionsware ausschließlich um Original-Markenware handelt. Fälschungen und Plagiate werden nicht angenommen und nicht verkauft. Die (der) Kommittent (-in) der Ware haftet für jegliche zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus deren Verkauf ergeben könnten.
Die Dauer der Verkaufszeit beträgt 2 Monate. Die (der) Kommittent (-in) holt nicht verkaufte Ware nach Ablauf der Frist ab. Eine Verlängerung von 1 Monat kann eventuell telefonisch vereinbart werden.
Nach der Frist nicht abgeholte Ware gilt von der (dem) Kommittentin (-en) als aufgegeben und wird in der Regel karitativen Organisationen zur Verfügung gestellt. Ein Vergütungs- oder Ersatzanspruch resultiert daraus nicht.
Zielvereinbarung & Auszahlung
Gemeinsam mit der (dem) Kommittentin (-en) wird auf dem Kommissionsschein pro eingeliefertem Artikel ein angestrebter Zielerlös (in der Regel mit Ober – und Untergrenze) vereinbart. Dieser Betrag wird von ‚jacke wie hose’ entsprechend erhöht und nach erfolgreichem Verkauf der Erlös zu gleichen Teilen auf einer 50/50 Basis zwischen den beiden aufgeteilt.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Ablauf der Frist bzw. bei Abholung der nicht verkauften Ware.
Der Anspruch auf Auszahlung erlischt automatisch nach 6 Monaten.
Haftung & Versicherung
Die Kommissionsware ist nur während der vereinbarten Kommissionszeit und ausschließlich gegen Einbruch, Feuer- und Wasserschäden bis maximal 50 EUR pro Artikel versichert. Gegebenenfalls ist es für die (den) Kommittentin (-en) vorteilhafter, die Außenversicherung der eigenen Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen.Eine weitergehende Haftung seitens ‚jacke wie hose’, insbesondere für Beschädigungen, Beschmutzungen, oder Abhandenkommen der Ware wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.